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Ersatzbescheinigung für erheblich gefährdete Hoheitsträger für eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen beantragen
[Nr.99089136001000 ]

Volltext

Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
  • Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
  • Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL).

Voraussetzungen

  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
  • Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung